Hallo,
ich bin neu hier und hab mich angemeldet um mal Rückmeldung anderer Hundebesitzer zu meinem Problem zu bekommen.
Mein Hund Oscar hat sich im Wald mit einem anderen, ebenfalls unkastrierten, Rüden gerauft. Beide liefen frei. Der andere Hund trug leider eine Verletzung davon die vom TA behandelt werden musste.
Ich hab mich daraufhin bei meiner Haftpflicht erkundigt und die sagten mir, dass sie in so einem Fall dem anderen Halter nur 50% der TA-Kosten erstatten, da beide Hunde frei liefen und die Schuldfrage nicht geklärt werden könne. Als ich ihm das so mitteilte, sagt er, dass wenn ich nicht privat für die restlichen 50% aufkomme, zeigt er mich an, weil er das ganze Geld von mir sehen will...
Zu aller Dreistigkeit, mal abgesehen von dieser Erpressung die keine rechtliche Grundlage hat, geht er jetzt in unserem Wald um und erzählt das mein Hund ständig beisst und seinen habe töten wollen.
Mein Hund ist 3 1/2 Jahre alt und hat noch nie einen anderen Hund gebissen. Das sein Hund an der Rauferei eine Teilschuld haben könnte, weist er weit von sich.
Mich ärgert das Ganze so sehr und ich würde es auch gerne auf eine Verhandlung ankommen lassen, nur habe ich Angst, dass mein Hund aufgrund seiner Aussage als "gefährlich" eingestuft wird und ich Wesenstest machen als auch Sachkundenachweis bringen muss. Das entscheidet ja letztenendes das Ordnungsamt.
Meint ihr ich sollte klein bei geben und einfach zahlen, obwohl meinem Hund definitiv nicht die Alleinschuld gegeben werden kann?
Lg, Kathi und Oscar
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- Erstellt am: 09.12.2010 18:53
- Beiträge: 2
Anzeige wegen Rüdenrauferei... Übertrieben?
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RE: Anzeige wegen Rüdenrauferei... Übertrieben?
Rechtliche Hinweise kann ich leider nicht geben.
Allerdings ist sowas nicht ganz ungefährlich, eine Beratung bei einem guten Anwalt wäre da sicherlich sehr sinnvoll.
aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen, daß eine Verhandlung vor Gericht völlig unkalkulierbar ist. ein Richter kann entscheiden wie er will. Geht gelegentlich ins Auge, das Risiko ist immer da.
allerdings wäre eine Möglichkeit, dir mir einfiele, den Gegner ebenfalls anzuzeigen. Einerseits wegen der Rauferei. Es steht in dem Falle Aussage gegen Aussage.
Es spricht auch nicht für den Gegner, daß er jetzt Bosheiten über Dich und Deinen Hund verbreitet. Da er nicht nachweisen kann, welcher der beiden Hunde den Angriff startete, ist das eh so eine Sache.
oftmals wird das auch nicht treffend gedeutet.
Es wäre aber sicherlich ebenso sinnvoll, zukünftig einen hohen Sicherheitsstandard anzulegen. Ich lebe hier im Ausland, da werden solche Dinge anders gehandhabt. Ein Hund, der hier beim Bürgermeister als gefährlich angezeigt wird, wird von diesem eingezogen und zur Tötung weitergereicht.
Allerdings ist sowas nicht ganz ungefährlich, eine Beratung bei einem guten Anwalt wäre da sicherlich sehr sinnvoll.
aus eigener Erfahrung kann ich allerdings sagen, daß eine Verhandlung vor Gericht völlig unkalkulierbar ist. ein Richter kann entscheiden wie er will. Geht gelegentlich ins Auge, das Risiko ist immer da.
allerdings wäre eine Möglichkeit, dir mir einfiele, den Gegner ebenfalls anzuzeigen. Einerseits wegen der Rauferei. Es steht in dem Falle Aussage gegen Aussage.
Es spricht auch nicht für den Gegner, daß er jetzt Bosheiten über Dich und Deinen Hund verbreitet. Da er nicht nachweisen kann, welcher der beiden Hunde den Angriff startete, ist das eh so eine Sache.
oftmals wird das auch nicht treffend gedeutet.
Es wäre aber sicherlich ebenso sinnvoll, zukünftig einen hohen Sicherheitsstandard anzulegen. Ich lebe hier im Ausland, da werden solche Dinge anders gehandhabt. Ein Hund, der hier beim Bürgermeister als gefährlich angezeigt wird, wird von diesem eingezogen und zur Tötung weitergereicht.
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